Alle fünf haben etwas gespart. Dann passiert etwas – niemand weiss vorher, wem.
Viele zahlen regelmässig Prämien in einen gemeinsamen Topf. Nur wenige haben einen Schaden – der Topf hilft ihnen.
Geld aus dem Pool wird im Schadensfall ausbezahlt.
Mia war krank. Die Rechnung beträgt CHF 2'500. Wer zahlt welchen Teil? Schritt für Schritt.

Kostenbeteiligung nach KVG/KVV, Stand 2026: Grundfranchise CHF 300, Selbstbehalt 10 %, Maximum CHF 700 pro Jahr (Erwachsene). Dazu kommt bei Spitalaufenthalt ein Beitrag von CHF 15 pro Tag – nicht für Kinder und Personen in Ausbildung bis 25. Bei einzelnen Originalpräparaten mit günstigerem Generikum gilt ein erhöhter Selbstbehalt von 40 % (KVG Art. 52a).
Schieben Sie die Gesundheitskosten eines Jahres – und sehen Sie, welche Franchise am Ende am günstigsten wäre.
Beispielprämien auf Basis der schweizerischen Durchschnittsprämien 2026 (BAG): Erwachsene CHF 465.30, junge Erwachsene CHF 326.30, Kinder CHF 122.50 pro Monat. Der Rabatt für höhere Franchisen ist gesetzlich begrenzt auf 70 % der Franchise-Differenz (KVV Art. 95) – hier voll ausgeschöpft. Ihre Kasse kann abweichen.
Simulieren Sie ein Jahr mit zufälligen Gesundheitskosten. Am Ende sehen Sie, wie viel Sie selbst bezahlen müssen.

Zahnbehandlungen und Brillen ab 18 zahlt die Grundversicherung nicht – solche Positionen erscheinen grau und laufen nicht über Franchise und Selbstbehalt.
Ordnen Sie jede Situation der richtigen Versicherung zu – ziehen oder antippen.
Versicherungen schützen unterschiedliche Dinge. Sie lassen sich in drei Gruppen einteilen.
In der Schweiz gibt es sowohl verpflichtende als auch freiwillige Versicherungen.
Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer sind Sie über den Betrieb gegen Berufsunfälle und Berufskrankheiten versichert – unabhängig vom Pensum (UVG Art. 1a). Wer mindestens 8 Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber arbeitet, ist zusätzlich gegen Nichtberufsunfälle gedeckt (UVV Art. 13); dann kann die Unfalldeckung bei der Krankenkasse sistiert werden. Unter 8 Stunden gilt der Arbeitsweg als Berufsunfall. Im Kanton Aargau ist zusätzlich die Gebäudeversicherung für Eigentümerinnen und Eigentümer obligatorisch.
Entscheiden Sie, ob die folgenden Versicherungen obligatorisch (O) oder freiwillig (F) sind.
Franchise, Selbstbehalt, Zuständigkeit. Direktes Feedback nach jeder Antwort.
Sie wissen jetzt, wie Versicherungen funktionieren. Ordnen Sie die Situationen der richtigen Versicherung zu.
Versicherungen schützen vor finanziellen Risiken – dank Solidarität, klarer Regeln und einer klugen Wahl.
👍 Gut gemacht. Jetzt wissen Sie, wie Versicherungen funktionieren – im Alltag und in Ihrem Leben.